Wir sind für Euch da!

 

  • Bowling
  • Billard, Dart, Air-Hockey, Kicker
  • Restaurant & Bar
  • Biergarten
  • SKY Übertragungen
  • Kindergeburtstagspakete
  • Firmen-Events

 Dies natürlich unter den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sowie den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen des Landes Baden-Württemberg.

Gut zu wissen (Stand 23.02.2022 / Änderungen hervorgehoben):

  • Es gilt für den Zugang die Vorschriften der Alarmstufe I im Land Baden-Württemberg
  • Zutritt und Einlass mit 3-G
  • Im Innenbereich muss ab 18 Jahren eine FFP2-Maske getragen werden
  • Kinder und Schüler sind während der Schulzeit zum Teil befreit (s.u.). Nachweis erfolgt über Schülerausweis
  • Wir sind verpflichtet die Impf-, Genesenen-, Testnachweise mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen.
  • 12 von 24 Bahnen sind aufgrund der Abstandsregel geöffnet. Reservierungen können Online, per Telefon oder vor Ort getätigt werden.
  • Das Telefon kann personalbedingt nicht immer besetzt werden. Wir arbeiten an der Verstärkung unseres Teams. Habt bitte hierfür Verständnis. Danke!
  • Die Reservierungszeit einer Bahn ist zunächst auf 2 Stunden begrenzt. Gerne könnt Ihr vor Ort eine Verlängerung mit uns klären.
  • Unsere Spielgeräte (Billard, Dart, Air-Hockey, Kicker) können weiterhin genutzt werden. Billard-Kös, Dart-Pfeile, Air-Hockey-Schläger werden nach der Benutzung gereinigt und sind nur über den Counter erhältlich.
  • Unser Wochenprogramm und unsere Angebote sind während der "Corona"-Phase etwas eingeschränkter - bitte habt dafür Verständnis.
  • Unser Special-Bowling mit Schwarzlicht beginnt freitags und samstags ab 20 Uhr.
  • Bitte beachtet unsere Hygiene- und Abstandsregeln und betretet die Halle mit Maske.
  • Die Maske darf nur am fest zugewiesenen Tisch zum Verzehr und an der Bahn  abgesetzt werden. 

 

 

Hinweis für Kinder und Schüler:

 

Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufen ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen. Die Ausnahme gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre. 

Quelle Land Baden-Württemberg